Bodenseeschifferpatent Segel  Bodensee Segelschule Meersburg  Bodenseeschifferpatent Segel

Patentpflicht

Zur Führung eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12m² Segelfläche ist das Bodenseeschifferpatent Segel (Kategorie D) erforderlich.
Für Segelfahrzeuge mit Motor, dessen Maschinenleistung 4,4kW übersteigt, ist zusätzlich das Patent der Kategorie A erforderlich.
Der Bewerber muss hierzu:
– das Mindestalter von 14 Jahre erreicht haben
– körperlich und geistig zum Schiffsführer geeignet sein, insbesondere ein ausreichendes Hör-, Seh und Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Hierfür ist ein amts-, oder fachärztliches Zeugnis vorzulegen
– persönlich zuverlässig sein

Anerkennung anderer Befähigungsnachweise

Wer
– den DSV -A-Schein ausgestellt bis 31.03.1989 oder
– den Sportbootführerschein Binnen unter Segel des DSV
– Sportküstenschifferschein

besitzt, wird von der praktischen Segelbootprüfung und von den theoretischen Segelfragen befreit. Der Befähigungsnachweis ist in Kopie (beidseitig) dem Antrag beizulegen.

Erteilung des Bodenseeschifferpatents

Das Patent kann erteilt werden, wenn die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden, oder nachgewiesen ist. Beide Prüfungsteile müssen innerhalb von 12 Monaten bestanden und bei derselben Prüfungsbehörde abgelegt sein. Das Patent wird erst dann ausgestellt, wenn alle Prüfungsteile, für die sich der Bewerber angemeldet hat, auch abgelegt und bestanden wurden. Das Patent kann nur ausgestellt werden, wenn alle Unterlagen komplett vorliegen. Sie erhalten vom Schifffahrtsamt eine Gebührenrechnung. Die Prüfungsgebühren sind in unseren Kurspreisen nicht enthalten.
Die Prüfungstermine finden Sie unten rechts zum Download unter der Rubrik “TOPP BEITRÄGE”. An den Prüfungstagen finden morgens die praktischen Prüfungen, am nachmittag die Theorieprüfungen statt.

Erweiterung des Bodenseeschifferpatentes

Als Inhaber des Bodenseeschifferpatent Segel oder Motor können Sie ohne weitere Prüfung den Sportbootführerschein Binnen ausgestellt bekommen. Sie erhalten diesen in der gleichen Kategorie für die sie das Bodenseeschifferpatent haben.
Für die Strecke von Stein am Rhein bis nach Schaffhausen können Sie das Bodenseeschifferpatent um die Kategorie R erweitern. Für Ausflüge mit dem Motorboot steht Ihnen dann auch diese wunderbare Strecke offen.

Die Termine zur praktischen Ausbildung zum BSP-D vereinbaren wir individuell nach Ihren Möglichkeiten.

Lesen Sie hier unseren Leitfaden über den schlanken Weg zum Bootsführerschein….