Hochrheinpatent

Hochrheinpatent Bodensee Segelschule Meersburg

Der Rhein zwischen Öhningen-Oberstaad und Schaffhausen wird “Hochrhein” genannt.
Diese Rheinstrecke ist – geographisch gesehen – kein Teil des Bodensees mehr, wird jedoch verkehrsmäßig und den Vorschriften nach dem Bodensee zugeteilt.

Für diese “Hochrhein”-Strecke wird ein gesondertes Schifferpatent verlangt, das sog. “Hochrheinpatent”.

Das Hochrheinpatent stellt eine Erweiterung des Bodenseeschifferpatent Kat A dar. Im Rahmen der Ausbildung zum BSP A informieren wir Sie bereits über ein paar grundsätzliche Bedingungen und Regeln für die Hochrheinstrecke. Sie bereiten sich mit umfangreichen Lehrmaterial selbst auf die Theorieprüfung zum Hochrheinpatent vor. Einen gesonderten Theoriekurs gibt es hierfür nicht. Die Anzahl der möglichen Prüfungsfragen ist sehr gering.

Das Hochrheinpatent besteht also aus einer theoretischen und praktischen Prüfung, welche beide in Öhningen vor Ort abgenommen werden. Die theoretische Prüfung kann nicht im Rahmen der allgemeinen Prüfung für das Bodenseeschifferpatent abgelegt werden.
Für das Hochrheinpatent kann kein anderer Befähigungsnachweis anerkannt werden, ebenso kann für diese Strecke kein Ferienpatent erteilt werden.

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