Swiss Boating and Sailing

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein Schiffsführerausweis ist in der Schweiz ein Befähigungs- und Berechtigungsnachweis zum Führen von Sportbooten. Ab einer Segelfläche von 15 m² oder einer Motorenstärke von 6 kW (8 PS) ist auf den Schweizer Seen ein Führerschein vorgeschrieben. Auf dem Bodensee gilt dies bereits ab einer Segelfläche von 12 m²  oder einer Motorenleistung von 4,4 kW (6 PS).

Es gibt zwei Hauptkategorien: Führerscheine für Binnengewässer und Führerscheine für Hochsee.
Sie sind das Schweizer Äquivalent zum deutschen Sportbootführerschein Binnen, und dem deutschen SKS (passender ist wohl der Vergleich mit dem SSS).

Die Führerscheine werden von den Kantonsbehörden des Wohnsitzkanton geprüft und ausgestellt.

Im Schweizer Führerscheinwesen ist kein Äquivalent für die Küstennahe Fahrt (bis 3 bzw 12 sm von der Basislinie) vorgesehen.
Im deutschen Führerscheinwesen gibt es hierfür den Sportbootführerschein See, bzw den
Sportküstenschifferschein.
Als schweizer Wohnsitzinhaber sind Sie berechtigt diese Führerscheine zu erwerben.

Es ist für schweizer Wohnsitzinhaber jedoch nicht möglich den Schiffsführerausweis für Binnengewässer/Bodensee in Deutschland abzulegen.

Wir können Sie jedoch bei uns schulen und geben Ihnen zur Prüfung unsere Schweizer Partnerschule zur Hand.

Wenn Sie mit einem schweizer Wohnsitz den deutschen Sportbootführerschein See ablegen, wird Ihnen pro Forma ein Vermerk über die eingeschränkte internationale Anerkennung eingetragen. Dies hat auf die praktische Verwendbarkeit keinen Einfluss.

Rufen Sie uns zur Detailplanung bitte an, oder senden uns eine eMail.

 

Mit Wirkung vom 15.07.2014 wurde beim Schweizer Hochseeausweis der Eintrag des ICC nach UN Resolution 40 stillschweigend gestrichen.

Der Ausweis heisst nun „Swiss Certificate of Competence for Ocean Yachting“, enthält das ICC nicht mehr!

Aktuelle Version des Gesetzes:
https://www.admin.ch/…/de/official-compilation/2014/2365.pdf
Gestrichen wurde Art. 1 Abs. 4, der lautete:
„Die Prüfungsstelle stellt den Hochseeausweis nach den Vorgaben der Resolution
Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa aus.“

Damit ist der CH-Ausweis kein “International Certificate of Competence” mehr.